Guter Rat hat einen Preis
Die Leistungen der Steuerberater werden nach Gebührenverordnungen abgerechnet. Für die Steuerberatungstätigkeit ist die
die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) maßgebend. Dort ist die Höhe der Vergütung (Gebühr und Auslagenersatz) geregelt.
Je nach Art des erteilten Auftrags kommen
- Wertgebühren,
- Zeitgebühren oder
- Betragsrahmengebühren
zum Ansatz.
Pauschalvergütungen können vereinbart werden. Pauschalvergütungen werden in unserer Kanzlei vorwiegend bei Tätigkeiten im Bereich der Buchführung angewendet und setzt nach § 14 StBGebV voraus, dass die entsprechende Vereinbarung schriftlich und für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr getroffen wird.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot und beziffern den Kostenrahmen für Ihren Auftrag oder Ihr Anliegen.